Maklerhaftung für Vermittler und Berater
Welche Verantwortung trägt ein Versicherungsmakler?
Was eine Versicherung im Leistungs- oder Schadenfall wirklich leistet, entscheidet sich bereits in der Beratung und Vorbereitung der Dokumente für einen Vertragsabschluss in der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Als Interessenvertreter ihrer Kunden tragen Versicherungsmakler, Vermittler und Versicherungsberater die Verantwortung dafür, dass Versicherte vor Abschluss eines Versicherungsvertrags vollumfänglich informiert sind. Das bedeutet unter anderem, dass Versicherungsnehmer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der zur Auswahl stehenden Versicherungstarife kennen und verstehen. Aus der genauen Kenntnis der Tarifbedingungen ergibt sich eine Einschätzung des Risikos, in welchen Fällen der Versicherungsschutz möglicherweise nicht gegeben ist. Der Versicherungsmakler muss seine Kunden so detailliert informieren, dass sie eine bewusste Entscheidung für oder gegen eine Versicherung treffen können.
Vermittler und Berater tragen somit die Verantwortung für die
Auf die Pflichten der Beratung, Dokumentation und Information baut die Schadensersatzpflicht auf. Alle genannten Pflichten für Vermittler und Berater in der Versicherungswirtschaft sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Paragraph § 60 bis 63 verankert.
Ist ein Versicherungsmakler haftbar?
Ja, ein Versicherungsmakler ist haftbar. Versicherungsmakler, Vermittler und Versicherungsberater sind dazu verpflichtet, die individuell beste Versicherung für ihren Kunden aus allen angebotenen Versicherungstarifen herauszufinden. Stellt sich im Leistungsfall heraus, dass die abgeschlossene Versicherung die Bedürfnisse des Kunden nicht wie besprochen abdeckt, kann der Versicherungsmakler dafür haftbar gemacht werden. Ein „wunder Punkt“ ist diesbezüglich häufig der richtige Umgang mit den Gesundheitsfragen in der PKV und BU vor Vertragsabschluss. Die Maklerhaftung kann außerdem greifen, wenn der Versicherungsmakler einen Kunden nicht über notwendige Anpassungen oder Änderungen des Versicherungsschutzes informiert.
Wann haftet ein Versicherungsmakler?
Tritt im Leistungsfall eine Versicherungslücke auf, die auf der Grundlage eines Beratungsfehlers entstanden ist, kann hierfür der Makler haftbar gemacht werden. Jede Form der Unterversicherung, die durch eine Verletzung der Beratungs-, Dokumentations- oder Informationspflichten entsteht, kann zur Maklerhaftung führen. Die Voraussetzung für Schadenersatzansprüche ist, dass der Versicherte in der Vertragsvorbereitung alle erforderlichen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet hat.
Wie können Versicherungsmakler Haftungsrisiken minimieren?
Die regelmäßige Weiterbildung zu Themen der PKV und BU sind eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine rechtssichere Beratung. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Privaten Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung bildet die Grundlage für die objektive Einordnung der unterschiedlichen Versicherungstarife. Vor allem zur Einhaltung der Informations- und Dokumentationspflichten ist eine aktuelle Beratungssoftware unverzichtbar.
Die Fortbildungen der PremiumAkademie bieten Versicherungsmaklern, Vermittlern und Beratern detaillierte und einzigartige Informationen über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), das GKV-System, die PKV und die BU.
Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Kunden in der Beratung die Unterschiede zwischen GKV und PKV verständlich aufzeigen. Praxisorientiert und direkt anwendbar lernen Sie, wie Sie in der Privaten Krankenversicherung (PKV) rechtssicher, transparent und zukunftsorientiert beraten.
Werden Sie mit uns zum Experten der Privaten Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung und profitieren Sie in der Beratung von einzigartigem Fachwissen.
Kaiserstraße 177, 61169 Friedberg
info@premiumcircle.de
06031 16959-0
Um IDD Punkte von der Halleschen zu erhalten bitten wir Sie sich über folgenden Link anzumelden.