Was ist ein Versicherungsvermittler? Definition und Einordnung
Ein Versicherungsvermittler kann sowohl ein Versicherungsmakler als auch ein Versicherungsvertreter sein.
Versicherungsmakler übernehmen als treuhändische Sachwalter im Rahmen eines Gewerbes die Vermittlung und den Abschluss von Versicherungsverträgen. Der Versicherungsmakler arbeitet unabhängig von einem Versicherungsunternehmen. Der Maklervertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsmakler beinhaltet die Pflichten des Maklers gegenüber des Versicherten. Dazu zählen die Beratung für einen passenden Versicherungsschutz, der Abschluss und die Verwaltung des Versicherungsvertrages sowie die fortlaufende Anpassung einer bestehenden Versicherung an die Bedürfnisse des Kunden. Ein wichtiger Bestandteil des Maklervertrages, der das Versicherungsunternehmen nicht inkludiert, ist die Maklerhaftung.
Versicherungsvertreter übernehmen im Auftrag von Versicherungsunternehmen im Rahmen eines Gewerbes die Vermittlung, den Abschluss und die Verwaltung von Versicherungsverträgen. Ein Versicherungsvertreter kann als Ausschließlichkeitsvertreter (Wettbewerbsverbot) für ein einzelnes Versicherungsunternehmen oder als Mehrfachvertreter (Wettbewerbsverbot vertraglich ausgeschlossen) für mehrere Versicherer tätig sein.
Welche Vermittlertypen gibt es?
Die unterschiedlichen Vermittlertypen regelt der Gesetzgeber nach § 34d der Gewerbeordnung (GewO). Dort werden fünf Vermittlertypen unterschieden:
Was ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler und einem Versicherungsvertreter?
Versicherungsmakler müssen ihren Kunden im Gegensatz zum Versicherungsvertreter nach § 60 Abs. 1 VVG unterschiedliche Versicherungsverträge von verschiedenen Versicherungsunternehmen zur Auswahl zur Verfügung stellen. Je höher die Anzahl der Versicherungsverträge ist, die ein Versicherungsmakler bei der Auswahl einer individuell passenden Versicherung analysiert, desto unabhängiger ist seine Beratung.
Was ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsvermittler und einem Versicherungsberater?
Versicherungsberater dürfen im Gegensatz zu Versicherungsvermittlern keine Provision von Versicherungsunternehmen annehmen. Die Bezahlung für Dienstleistungen hinsichtlich der Beratung zu Versicherungsprodukten erfolgt ausschließlich in Form eines Honorars durch den Versicherungsnehmer.
Wie kann man Versicherungsmakler werden?
Bevor Sie als Versicherungsmakler tätig werden, müssen Sie nachweisen, dass Sie über das notwendige Wissen für die Beratung zu Versicherungsprodukten verfügen. Die IHK erkennt als Sachkundenachweis für Versicherungsvermittler eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung zum Versicherungsfachmann oder eine dem Versicherungsfachmann gleichwertige Berufsqualifikation an.
Die Sachkundeprüfung zum/r geprüften Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung können Sie bei Ihrer zuständigen IHK ablegen. Sie umfasst eine 160-minütige schriftliche Prüfung und eine 20-minütige praktische Prüfung in Form eines simulierten Kundengesprächs.
Als gleichwertige Berufsqualifikation des Versicherungsfachmanns erkennt die IHK folgende Abschlüsse an:
Anerkannt werden zudem Versicherungsvermittler, die eine regelmäßige Beratungstätigkeit seit dem 31.08.2000 nachweisen können.
Die Berufsbezeichnung „Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittler“ ist kein Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, sondern erfordert lediglich eine erfolgreiche Teilnahme an der IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34d GewO. Insofern ist es möglich, ohne Ausbildung Versicherungsmakler zu werden. Eine Tätigkeit als Versicherungsmakler ohne Zulassung durch die zuständige IHK ist jedoch nicht möglich.
Wer kann Versicherungsmakler werden?
Theoretisch kann jeder, der Interesse an einer Tätigkeit als Versicherungsvermittler hat, Versicherungsmakler werden – sowohl mit als auch ohne Ausbildung. Für eine Registrierung durch die Industrie- und Handelskammer /IHK) ohne vorherige Ausbildung benötigen Sie eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung, mit der Sie den Erlaubnisantrag stellen können. Nach Prüfung weiterer Unterlagen wie z. B. Steuerbescheinigungen erfolgt die Registrierung im Vermittlerregister.
Was brauche ich, um Versicherungsmakler zu werden?
Versicherungsvermittler und Versicherungsberater benötigen nach § 34 d GewO eine Erlaubnis zur Ausübung der Beratung zu Versicherungsprodukten (Ausnahme: Produktakzessorische Vermittler auf Antrag, Gebundene Versicherungsvermittler und Bagatellvermittler). Diese Erlaubnis können Sie als Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler oder Versicherungsberater beantragen. Mit dem Erlaubnisantrag müssen Sie unterschiedliche Unterlagen bei der IHK einreichen, beispielsweise ein aktuelles Führungszeugnis, einen Gewerbezentralregisterauszug, Steuerbescheinigungen und Nachweise für ein geordnetes Vermögensverhältnis. Dazu zählen ein Nachweis der Insolvenzfreiheit und ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder.
Sie müssen außerdem eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nachweisen, die der Mindestversicherungssumme nach aktuellen gesetzlichen Vorschriften entspricht. Die Registrierung erfolgt über die IHK des jeweiligen Bundeslandes im Vermittlerregister nach § 11a Abs. 1 GewO.
Wie werden Versicherungsmakler bezahlt?
Versicherungsmakler erhalten ihr Gehalt in Form der Courtage, während Versicherungsvertreter eine Provision für vermittelte Versicherungsverträge bekommen.
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