Fortbildung für Makler und Vermittler
Warum gibt es die Weiterbildungspflicht für Versicherungsmakler?
Der Verbraucherschutz spielt in Deutschland eine sehr große Rolle. Um den Kunden zu schützen, sind vertrieblich tätige Personen aus der Versicherungsbranche laut IDD-Richtlinie bzw. Versicherungsvertriebslinie (IDD, Insurance Distribution Directive) zur Weiterbildung verpflichtet. Durch die Weiterbildungspflicht soll das Wissen aller Mitarbeitenden in der Versicherungswirtschaft auf dem neuesten Stand gehalten werden. Konkrete Informationen zu Inhalten und Umsetzung der Weiterbildungspflicht sind in der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) verankert.
Indem Sie Ihr Fachwissen regelmäßig auffrischen und erweitern, erzielen Sie eine hohe Kundenzufriedenheit durch kompetente Beratung und verbessern die Abschlusswahrscheinlichkeit zukünftiger Verträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Die Weiterbildungspflicht ist somit weniger ein Zwang, als vielmehr eine Chance, immer aktuell zu bleiben und die eigene Reputation auszubauen.
Wer muss sich laut IDD-Richtlinie weiterbilden?
Die IDD-Richtlinie gilt für jede im Bereich Vertrieb oder Verwaltung tätige Person der Versicherungswirtschaft. Dazu gehören nicht nur Versicherungsmakler, Vermittler und Versicherungsberater, sondern auch Mitarbeiter, die im Umfeld der Vertragsbearbeitung oder der Schadensbearbeitung in der Versicherungsbranche tätig sind.
Die Weiterbildungspflicht gilt somit für:
Welche Berufgruppen unterliegen nicht der Weiterbildungspflicht nach IDD?
Mitarbeiter von Versicherungen, Vermittlern oder Versicherungsberatern, die keine Berührungspunkte mit der Versicherungsberatung und Vermittlung haben, unterliegen nicht der Weiterbildungspflicht. Dazu zählen beispielsweise Beschäftigte in der Buchhaltung oder Personalabteilung sowie Mitarbeiter, die ausschließlich mit der Terminvergabe betraut sind.
Welchen Nachweis erhalten Vermittler und Berater für Weiterbildungszeiten?
IDD-zertifizierte Weiterbildungsanbieter, die Fortbildungen für Makler, Vermittler und Berater anbieten, dokumentieren Weiterbildungszeiten in Form von IDD-Punkten oder eines IDD-Zertifikats.
Wie viele Weiterbildungszeiten müssen Versicherungsmakler nachweisen?
Die Weiterbildungspflicht für Versicherungsmakler umfasst Fortbildungen mit einem Mindestumfang von 15 Stunden pro Kalenderjahr. Die jährlich geforderte Anzahl an Weiterbildungsstunden gilt auch dann, wenn Versicherungsmakler erst im Laufe des Jahres mit der Beratung zu Versicherungsprodukten und der Vermittlung von Versicherungsverträgen beginnen. Die Weiterbildungsverpflichtung zu 15 Weiterbildungsstunden besteht unabhängig davon, ob Sie hauptberuflich oder nebenberuflich als Vermittler tätig sind, oder sogar lediglich durch eine Lizenz im Vermittlerregister gelistet sind, die Qualifikation praktisch aber gar nicht nutzen. Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht und Härtefallregelungen regelt der Fragen-Antworten-Katalog der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). VermittlerInnen und BeraterInnen in Mutterschutz und Elternzeit können beispielsweise vorübergehend von der Weiterbildungspflicht befreit sein. Eine weitere Ausnahme kann eine länger andauernde Erkrankung innerhalb eines Kalenderjahres sein.
Die geforderten 15 IDD-Stunden sind klar als Mindeststandard zu sehen. Vermittler und Berater, die Kunden zu Versicherungstarifen der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beraten, sollten sich aufgrund der Komplexität und der stetigen Veränderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Versicherungstarife eher 30 Fortbildungsstunden und mehr zum Ziel setzen.
Welche Fortbildungen kann ich als Weiterbildungszeiten anrechnen lassen?
Sie können Weiterbildungsveranstaltungen sowohl vor Ort (Präsenzveranstaltung) als auch als Online-Fortbildung (Webinar) absolvieren und anrechnen lassen. Fortbildungen, die Sie als Selbststudium durchführen, werden nur dann anerkannt, wenn Sie eine abschließende Lernerfolgskontrolle nachweisen können. Auch Softwareschulungen, in denen der Umgang mit einer versicherungsspezifischen Beratungssoftware oder Angebotssoftware geschult wird, können angerechnet werden.
IDD-konforme Weiterbildungen können Sie bei Versicherungsunternehmen (häufig kostenlos) oder bei unabhängigen Anbietern wie der PremiumAkademie finden. IDD-Weiterbildungsveranstaltungen, die Sie innerhalb eines Kalenderjahres mehrfach absolvieren, werden nur einmal anerkannt.
Gibt es für eine Softwareschulung IDD-Weiterbildungsstunden?
Ja, Softwareschulungen können im Rahmen der Weiterbildungspflicht angerechnet werden. Voraussetzung für die Vergabe von IDD-Stunden ist, dass in der Fortbildung Kompetenzen für den Umgang mit einer Beratungssoftware oder Angebotssoftware vermittelt werden, die speziell für den Versicherungsbereich entwickelt wurde. Keine IDD-Punkte gibt es für Softwareschulungen, deren Inhalt allgemeine Programme wie Microsoft PowerPoint, MS Excel oder Verwaltungsprogramme sind.
Kann ich Inhalte aus einem Studiengang als Weiterbildungszeit anrechnen lassen?
Vorlesungen und andere Veranstaltungen aus Studiengängen, die im Rahmen der Weiterbildungspflicht anrechenbar sind, finden Sie in der Versicherungsvermittlerverordnung unter § 5 Abs. 2 VersVermV. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die Inhalte im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung stehen und eine Teilnahmebescheinigung der Universität, Hochschule oder Berufsakademie vorliegt.
Wird die Weiterbildungspflicht überprüft?
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) überprüft stichprobenartig die absolvierten Fortbildungen von Versicherungsmaklern, Vermittlern und Versicherungsberatern.
Was passiert, wenn ich der Weiterbildungspflicht nicht nachkomme?
Sofern Sie die Anforderungen der Industrie- und Handelskammer (IHK) nicht erfüllen, müssen Sie mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu mehreren tausend Euro rechnen. Im schlimmsten Fall wird eine Streichung aus dem Handelsregister (Vermittlerregister) vorgenommen. Deshalb ist es wichtig, die Weiterbildungsstunden nachweislich zu dokumentieren.
Die Fortbildungen der PremiumAkademie bieten Versicherungsmaklern, Vermittlern und Beratern detaillierte und einzigartige Informationen über die Private Krankenversicherung (PKV) und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).
Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Kunden in der Beratung die Unterschiede in den Versicherungsbedingungen aufzeigen und verständlich erklären. Praxisorientiert und direkt anwendbar lernen Sie, wie Sie in der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Berufsunfähigkeitsversicherung rechtssicher, transparent und zukunftsorientiert beraten.
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